Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz hat zum Ziel, Wistleblower zu schützen, also Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld auf Missstände oder rechtswidriges Verhalten aufmerksam machen. Es bietet eine rechtliche Grundlage, um Hinweisgeber vor möglichen Repressalien oder Benachteiligungen zu schützen.

Hier sind einige wichtige Punkte, die sie über das Hinweisgeberschutzgesetz wissen sollten:

Kontaktmöglichkeiten

Einmal E-Mail-Adressen

https://www.trash-mail.com/email-schreiben

Bitte achten Sie darauf, dass die E-Mail-Adresse keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt.

Selbst erstellte E-Mail-Adressen

z.B. web.de, gmx.de, outlook.com

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Telefonisch

Ines Lehmann: 0151 / 42085323
Sarah Herrmann: 0151 / 42056807

Beachten Sie bitte, dass ein Telefongespräch nicht anonym ist.

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