Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz hat zum Ziel, Wistleblower zu schützen, also Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld auf Missstände oder rechtswidriges Verhalten aufmerksam machen. Es bietet eine rechtliche Grundlage, um Hinweisgeber vor möglichen Repressalien oder Benachteiligungen zu schützen.
Hier sind einige wichtige Punkte, die sie über das Hinweisgeberschutzgesetz wissen sollten:
Kontaktmöglichkeiten
Einmal E-Mail-Adressen
https://www.trash-mail.com/email-schreiben
Bitte achten Sie darauf, dass die E-Mail-Adresse keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt.
Selbst erstellte E-Mail-Adressen
z.B. web.de, gmx.de, outlook.com
Bitte achten Sie darauf, dass die E-Mail-Adresse keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt.
Telefonisch
Ines Lehmann: 0151 / 42085323
Sarah Herrmann: 0151 / 42056807
Beachten Sie bitte, dass ein Telefongespräch nicht anonym ist.
Ihre Anliegen sind uns wichtig
Egal, wie Sie uns kontaktieren - wir kümmern uns vertraulich und individuell um Ihr Anliegen.
